Wichtig ist auch die richtige Versicherung

30. Oktober 2010 von Sabrina

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In Deutschland gibt es etwa 13.000 verschiedene Automodelle. Jedes dieser Modelle ist durch eine sogenannte Schlüsselnummer zu identifizieren und genau zu bestimmen. Deshalb muss bei jeder Anmeldung bei der entsprechend zuständigen Zulassungsstelle diese Nummer angegeben werden. Sie steht dann beispielsweise auch im Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief. Anhand der Nummer kann die Zulassungsbehörde dann die Steuerklasse ermitteln. Aber nicht nur für diese Behörde, sondern auch für die Versicherungen, ist diese Nummer von Interesse. Die einzelnen Versicherungsunternehmen ermitteln für jedes Fahrzeugmodell einen separaten Leistungskatalog. Dieser orientiert sich aber nicht ausschließlich nur an dem Fahrzeugtyp, sondern auch an den Kriterien, die für den Nutzer gelten. Das bedeutet, dass der Fahrer und Versicherungsnehmer beispielsweise in einer Police angeben muss, wann er seinen Führerschein erhalten hat, welchen Beruf er ausübt, wie hoch die jährlich Kilometerleistung ist und wie das Fahrzeug geparkt wird. Alle diese relevanten Angaben schlagen sich letztlich in dem zu zahlenden Gesamtbetrag nieder.

Besondere Auswirkung hat aber auch der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Dieser kann nur anhand der Typklasse ermittelt werden, da mit der entsprechenden Einstufung die Rabatthöhe bestimmt werden muss. Für die Typklassenermittlung muss wiederum der genaue Fahrzeugtyp bekannt sein, der über die Schlüsselnummer des Fahrzeugs identifiziert werden kann. Dieses Typklassen-System wurde in dem Jahr 2003 vom Kraftbundesamt erneuert und sowohl die Anzahl der Typklassen der Vollkasko- als auch der Teilkaskoversicherungen wurde danach reduziert. Für die Vollkaskoversicherungen gibt es derzeit eine Einteilung von 25 Typklassen und für die Teilkaskoversicherungen eine Einteilung von 24 Typklassen. Seitdem wird die Angabe über einen Garagenparkplatz oder über die Fahrleistung entsprechend höher gewichtet. Grundlegend ist die Angabe über die schadenfreie Zeit des Fahrers. Je länger diese bereits andauert, desto höher steigt letztlich auch der Schadenfreiheitsrabatt, welcher für die Ermittlung des Versicherungsbeitrags zu Grunde gelegt wird.

Eine Haftpflichtversicherung benötigt jedes Fahrzeug in Deutschland, um legal zugelassen zu werden. Mit dieser Pflichtversicherung werden Personen- und Sachschäden abgedeckt. Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung vom Fahrzeughalter abgeschlossen werden. Über den Abschluss einer solchen Versicherung werden die Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt wie Brand oder Explosion, Diebstahl, Maderbiss oder Sturm- und Hagelschäden. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer mit einer Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro den zu leistenden Gesamtbetrag minimieren. Des Weiteren ist es möglich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und das eigene Fahrzeug gegen Vandalismus und mutwillige Zerstörung durch Dritte und durch selbst verschuldete Unfälle, die nicht fahrlässig geschehen sind, abzusichern. Der Vollkaskoschutz deckt die Leistungen der Teilkasko, so dass beide Versicherungen nicht separat abgeschlossen werden müssen. Seit der Kaskoreform im Jahr 2003 wird bei der Teilkaskoversicherung allerdings kein Schadenfreiheitsrabatt mehr berücksichtigt.

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