Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Fahrzeug in Deutschland haftpflichtversichert sein muss. Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt jedoch nur Schäden, die durch das andere Fahrzeug bei Dritten verursacht werden. Wer auch Schäden an seinem eigenen Fahrzeug abgesichert haben will, muss zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen.
Die Kaskoversicherungen unterteilen sich in Teilkasko und Vollkasko. Während die Teilkaskoversicherung vor allem Diebstahl und Unwetterschäden abdeckt, greift die Vollkaskoversicherung nicht nur bei Diebstahl, Brand und Explosionen ab, sondern auch bei Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Glasbruch und Marderbisse, Naturgewalt oder mutwillige Beschädigungen durch Fremde und Personen, die man nicht haftbar machen kann, Kinder beispielsweise. Da die Beiträge zur Vollkasko meistens recht hoch sind, lohnt sich eine solche Versicherung meistens nur bei Neuwagen oder Fahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind.
Jedoch kann sich eine Vollkaskoversicherung durchaus auch bei Fahranfängern auszahlen, denn diese verursachen schnell mal einen größeren Schaden am eigenen Fahrzeug, der oft nicht durch eine Teilkasko abgedeckt wird. Die Vollkasko eignet sich für jene, die Wert auf umfassenden Schutz legen.
Die Berechnung der Jahresbeiträge erfolgt anhand der Typenklassen-Einstufung. Dabei werden Aspekte wie das Alter des Versicherungsnehmers, der Wohnort und der Fahrzeugtyp betrachtet und daraus das Schadensrisiko berechnet. Je nachdem, wie hoch die Kriminalitätsrate in einer Region ist, können die Beiträge besonders hoch oder besonders niedrig sein.
Über den Leistungsumfang und spezielle Rabatte kann man sich direkt bei den Versicherungen informieren oder auch im Internet. Dort gibt es zahlreiche Seiten, die einen kostenlosen Versicherungsvergleich möglich machen.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher, die es einzuhalten gilt, wenn man den Versicherungsschutz nicht gefährden will. So muss das Fahrzeug gesetzeskonform verwendet werden und ein unrechtmäßiger Gebrauch muss so gut es geht verhindert werden.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein führt automatisch zur Zahlungsverweigerung der Versicherung. Entsteht ein Schaden, so muss dieser binnen einer Woche der Versicherung gemeldet werden.
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